05.04.2022

Neues Gasspeichergesetz soll Versorgung sichern

Der Bundestag hat einem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen – kurz: Gasspeichergesetz – zugestimmt. Es verpflichtet alle Betreiber in Deutschland, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Mit dem Gesetz so die Abhängigkeit von russischen Energieimporten verringert und die Versorgungssicherheit vor allem im Blick auf den nächsten Winter erhöht werden.

Deutschland verfügt zwar im Vergleich zu den mittel- und westeuropäischen Nachbarländern über die größten Gasspeicherkapazitäten. Doch im Winter 2021/2022 gab es den niedrigsten Gasspeicherfüllstand seit 15 Jahren. Starke Preissteigerungen waren die Folge. Damit dieser Fall nicht nochmal eintritt, soll die Speicherbefüllung im Laufe der kommenden Monate in einem mehrstufigen Verfahren zunächst marktbasiert erfolgen. Falls erforderlich, sollen Ausschreibungen von Gas-Optionen Anreize setzen. Für bestimmte Stichtage wurden Mindestfüllstände festgeschrieben.  Das Gasspeichergesetz muss noch im Bundesrat beschlossen werden. Es soll zum 1. Mai 2022 in Kraft treten.