08.04.2022
Entlastungspaket: Finanzstützen für Verbraucher und Maßnahmen für Energieeffizienz
Angesichts der stark steigenden Energiepreise hat der Koalitionsausschuss am 23. März ein „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ auf den Weg gebracht. Es beinhaltet neben diversen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger auch weitreichende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Erneuerbare Energien sollen schnell und umfangreich gefördert und so die Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle reduziert werden.
Die Preissteigerungen für Gas und Öl sorgen in vielen Haushalten für drastische Steigerungen der Heizkosten. Alle Arbeitnehmer sollen nun einmalig eine Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Sie wird als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt und unterliegt damit der Einkommenssteuer. Selbständige erhalten die Pauschale, indem sie bei einer der nächsten Steuervorauszahlungen weniger zahlen müssen. Familien erhalten zusätzlich zum Kindergeld von der Familienkasse für jedes Kind einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro. Und die bereits im Februar beschlossene Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird von 100 Euro auf 200 Euro verdoppelt. Entlastungen gibt es auch im Bereich Mobilität: Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird befristet für drei Monate gesenkt, so dass der Benzinpreis um 30 Cent je Liter und der Dieselpreis um 14 Cent je Liter günstiger wird. Um die Attraktivität von umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen, wird für 90 Tage ein ÖPNV-Ticket für 9 Euro im Monat eingeführt.
Maßnahmen für mehr Energieeffizienz
Hierfür soll jede ab dem 1. Januar 2024 (nicht erst wie im Koalitionsvertrag angedacht ab 2025) eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. „Wir schaffen den Rahmen dafür, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen und werden dazu im Bundesprogramm effiziente Gebäude (BEG) das Gaskesselaustauschprogramm optimieren. Hierzu werden wir bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive starten“, so die vom Koalitionsausschuss beschlossene Strategie. Im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll das KfW-Effizienzhaus-55 ungefördert bereits ab 1. Januar 2023 Standard für den Wohnungsneubau werden. Die Fördersätze des Bundesprogramms für effiziente Gebäude (BEG) sollen weiterentwickelt werden. Künftig sollen auch Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter und Lebenszykluskosten in der Förderung berücksichtigt werden. Um Eigentümern Planungssicherheit bei der Gebäudesanierung zu geben, werden alle Programme zeitnah überprüft. Sowohl Förderstopps als auch Überförderung sollen so ausgeschlossen werden. Angedacht ist auch, die ineffizientesten Gebäude nach den EU-Vorgaben priorisiert zu sanieren.